HINWEIS! Selbst wenn ein Gebäude oder Grundstück als leer stehend beschrieben wird, berechtigt dies NICHT zum unbefugten Betreten!
Aktuell sind 40 Gäste und keine Mitglieder online
(c) 2008-2019 Sachsens Schlösser. Alle Rechte vorbehalten. All rights reserved. Alle Textbeiträge sowie Fotos und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche Einwilligung der Rechteinhaber untersagt. Es gilt das UrhG!